Zahnzusatzversicherung
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Zahnzusatzversicherung
Zahnzusatzversicherung - Leistungen
Zahnzusatzversicherung - Leistungssatz - Eintrittsalter - Zahnarztbehandlung
Leistungen: Worauf kommt es bei der Zahnzusatzversicherung besonders an?
Die private Zahnzusatzversicherung greift da ein, wo die gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur eingeschränkt Kosten erstatten. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen zwar einen bestimmten Anteil der Kosten für Zahnersatz, sofern der Versicherte regelmäßige Zahnarztbesuche vorweisen kann. Viele Dinge im Rahmen der Zahnarztbehandlung werden von den Krankenkassen als medizinisch nicht notwendig angesehen.
Leistungsvarianten bei Zahnzusatzversicherungen
Einige wenige Tarife erstatten bei regelmäßiger Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen sogar bis zu 90% der Kosten für Zahnersatz, also z.B. Kosten für Inlays, Implantate, Brücken, Kronen, Reparaturen, Zahnprothesen und Stiftzähne sowie für zahntechnische Laborleistungen und zahnärztlichen Aufwand. Bei einer Regelversorgung erfolgt dann sogar eine Kostenerstattung bis zu 100%. Auch Leistungen im Bereich der Kieferorthopädie können sehr hoch sein: 80% der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen werden teilweise erstattet, sofern hierfür kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Dazu kommen noch Erstattungen in Höhe von 100% aller Kosten für Zahnbehandlung und Prophylaxe.
Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellungen - Empfehlenswert?
Manche Tarife sind ohne Alterungsrückstellung kalkuliert – also ähnlich wie bei einer Schadenversicherung. Dadurch können sich auch bereits junge Personen einen sehr guten Zahnschutz zu günstigen Preisen leisten. Zudem schützt diese Kalkulationsart vor finanziellen Verlusten bei einem Wechsel der Versicherung oder einer Kündigung des Zahnzusatz-Vertrags.
Achten Sie jedoch gerade bei solchen Tarifen bei Ihrer Zahnzusatzversicherung darauf, dass auf das einer Gesellschaft zustehende Kündigungsrecht verzichtet wird und dass ein unabhängiger Treuhänder bei der Gestaltung der Versicherungsbedingungen (AVB) hinzugezogen wird.
Zahnzusatzversicherung mit Schadenfreiheitsrabatt
Es gibt auch Tarife mit einem sogenannten Schadenfreiheitsrabatt (bekannt aus der KFZ Versicherung). Das bedeutet: Wer keine Leistungen in Anspruch nimmt, profitiert von einem Rabattsystem: Der Beitrag reduziert sich von Jahr zu Jahr und kann somit bis auf Werte von 75% fallen.
Zahnzusatzversicherung: Füllungen
Hierzu zählen unter anderem keramische statt Amalgam-Füllungen, Kronen und Brücken sowie Inlays aus Gold. Für diese Kosten, die über dem Leistungssatz der Krankenkassen liegen, muss der Versicherungsnehmer selbst aufkommen. Diese Kosten, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt, gehören zu den Zahnzusatzversicherung Leistungen.
Zahnzusatzversicherung: Kostenerstattung
Mit einem geringen monatlichen Beitrag kann man sich so mit einer Zahnzusatzversicherung 100 prozentige Kostenerstattung sichern, denn die Zahnzusatzversicherung kommt für alle Mehrkosten auf, die gesetzlichen Krankenkassen nicht zu zahlen bereit sind. Allerdings gibt es bei der Zahnzusatzversicherung und deren Leistungen je nach Anbieter Unterschiede, über die man sich vorher informieren sollte. Oft wird bei der Beitragsberechnung auch unterschieden, ob es sich um einen männlichen oder einen weiblichen Versicherungsnehmer handelt.
Zahnzusatzversicherung: Alter
Nicht zu unterschätzen ist auch das Eintrittsalter der versicherten Person. Deshalb sollte man sich möglichst frühzeitig um eine Zahnzusatzversicherung kümmern, um zum einen die Beiträge möglichst niedrig zu halten und zum anderen für den Ernstfall rechtzeitig abgesichert zu sein.