Zahnzusatzversicherung

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Zahnzusatzversicherung – Tarife, Rechner, Vergleich zur privaten Zahnzusatz Versicherung 2024

Was ist eine private Zahnzusatzversicherung?

Private Zahnzusatzversicherung
Private Zahnzusatzversicherung – Zahnbehandlung, Vorsorge, & Prophylaxe, Zahnersatz, Kiefer-Orthopädie

Zahnzusatzversicherungen zielen darauf ab, die Kosten für Zahnbehandlungen zu decken, die zu den teureren medizinischen Behandlungen zählen.

Obwohl die gesetzliche Krankenversicherung einen Teil der Zahnbehandlungskosten trägt, ist dieser Anteil oft gering. Bei komplexen Zahnbehandlungen oder Zahnersatz können für den Patienten hohe Kosten entstehen.

Patienten ohne regelmäßige Zahnarztbesuche sehen sich mit noch höheren Eigenkosten konfrontiert, da die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung in diesen Fällen gekürzt werden kann. Diese Ausgaben können erheblich ins Gewicht fallen und in manchen Fällen nur durch einen Kredit finanziert werden. In einigen Zahnarztpraxen werden solche Kredite mit günstigen Konditionen und kurzen Laufzeiten angeboten.

Personen mit einer privaten Krankenvollversicherung müssen sich um Zahnbehandlungskosten in der Regel keine Sorgen machen, da die meisten Tarife diese vollständig übernehmen.

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die meist den Großteil der Zahnbehandlungskosten selbst tragen müssen, ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ratsam. Diese deckt die verbleibenden Kosten ab, die nach der Teilübernahme durch die GKV anfallen.

Notwendige Zahnbehandlung und nicht notwendige Zahnbehandlung

Bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz schließen die Krankenkassen oft die Kostenübernahme für Leistungen aus, die sie als nicht unbedingt notwendig einstufen.

Dazu zählen beispielsweise die Herstellung und das Einsetzen von Kronen und Brücken aus hochwertigen Materialien sowie die Anfertigung von Inlays und alternative Füllmaterialien zu Amalgam, wie Keramik.

Hochwertige Zahnzusatzversicherungen bieten jedoch auch in solchen Fällen Leistungen an, selbst wenn die gesetzliche Krankenkasse keine Vorleistungen erbringt.

Zahnzusatzversicherung Leistungen Material Keramik

Keramische Verblendungen an Brücken und Kronen sind meist nur für den vorderen, sichtbaren Bereich vorgesehen, nicht aber für Backenzähne. Dies kann für Patienten, die aufgrund einer Amalgam-Unverträglichkeit auf andere Füllmaterialien angewiesen sind, problematisch sein, da sie die zusätzlichen Kosten selbst tragen müssen.

Eine private Zahnzusatzversicherung kann hier Abhilfe schaffen. Abhängig vom Anbieter, lässt sich für einen monatlichen Beitrag zwischen etwa 10 und 20 Euro zusätzliche Sicherheit erlangen.

Sobald der Kostenvoranschlag des Zahnarztes vorliegt, ist es jedoch zu spät, um noch eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, da nachträgliche Kostenübernahmen ausgeschlossen sind.

Daher ist es ratsam, frühzeitig über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nachzudenken. Ein früher Versicherungsbeginn kann sich auch hinsichtlich der Beitragshöhe positiv auswirken. Eine Zahnzusatzversicherung deckt in der Regel einen großen Teil der Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz, wie beispielsweise teure Implantate, ab.

In vielen Fällen können Patienten in Kombination mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse mit einer 100-prozentigen Kostenübernahme rechnen, was allerdings vom Tarif der jeweiligen Zahnzusatzversicherung abhängt.

Zahnzusatzversicherung – Verschiedene Tarife mit verschiedenen Beiträgen

Private Zahnzusatzversicherungen werden von den meisten Anbietern in verschiedenen Tarifen angeboten, die jeweils unterschiedliche Leistungen umfassen. Wer sich für umfassende Leistungen entscheidet, muss entsprechend höhere Beiträge einplanen. Beispielsweise lag der monatliche Beitrag des leistungsstärksten Tarifs des Zahnzusatz-Testsiegers bei Stiftung Warentest bei etwa 20 Euro.

Die Beiträge für Zahnzusatzversicherungen können je nach Geschlecht und Alter variieren. Es kommt vor, dass Tarife mit identischen Leistungen bei verschiedenen Anbietern doppelt so teuer sein können. Daher ist es wichtig, dass Versicherungsnehmer individuell entscheiden, welche Faktoren ihnen am wichtigsten sind.

Wer den vollen Leistungsumfang einer Zahnzusatzversicherung nutzen möchte, muss mit entsprechend höheren monatlichen Beiträgen rechnen.

Zahnzusatzversicherung für Kinder

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder kann durchaus sinnvoll sein, da die Beiträge in der Regel sehr gering sind, oft nur wenige Euro monatlich.

Solch eine Versicherung bietet Sicherheit bei notwendigen Zahnbehandlungen oder kieferorthopädischen Maßnahmen. Bei Kindern kann beispielsweise bei Sport- oder Spielunfällen ein bleibender Zahn ausgeschlagen werden. Eine solche Zahnlücke, besonders wenn sie sichtbar ist, sollte idealerweise durch ein Implantat geschlossen werden. Aber auch für die allgemeine Kiefergesundheit ist es wichtig, keine Lücken zu lassen, selbst im hinteren Bereich.

Dies ist besonders relevant, wenn sich Kiefer und Zähne noch im Wachstum befinden. Ein weiterer Vorteil einer Zahnzusatzversicherung ist die Übernahme der Kosten für professionelle Zahnreinigungen. Diese sind zwar im Vergleich zu anderen Zahnbehandlungen günstiger (rund 100 Euro), aber die Inanspruchnahme dieser Prophylaxemaßnahme könnte bei einer Kostenerstattung durch die Versicherung wahrscheinlicher werden. Eine jährliche professionelle Zahnreinigung trägt wesentlich zur Vorbeugung bei.

Trotz der Vorteile und geringen Beiträge ist eine Zahnzusatzversicherung nicht für jeden geeignet oder abschließbar. Personen mit vielen maroden oder gefüllten Zähnen könnten von Versicherungen abgelehnt werden, da hier mit hohen Kosten für anstehenden Zahnersatz zu rechnen ist.

Zahnzusatzversicherung Anbieter

Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist es wichtig, die verschiedenen Anbieter genau zu vergleichen und nicht nur die Tarife mit den niedrigsten Beiträgen zu berücksichtigen. Entscheidend sind die angebotenen Tarife und die damit verbundenen Leistungen, da diese letztlich über die Höhe der Kostenerstattung bestimmen.

Ein umfassender Tarif in einer Zahnzusatzversicherung sollte folgende Leistungen abdecken:

  • Allgemeiner Zahnersatz und Implantate: Diese sind oft mit hohen Kosten verbunden und daher wichtig in einem guten Tarif.
  • Keramische Verblendungen für alle Brücken und Kronen: Eine Versicherung sollte sowohl im sichtbaren als auch im hinteren Bereich des Mundes keramische Verblendungen abdecken.
  • Kostenerstattung für Inlays: Da Inlays eine häufige und kostspielige Behandlung darstellen, ist ihre Abdeckung durch die Versicherung wichtig.

Zahnzusatzversicherung mit Funktionsanalyse und Wurzelbehandlung

In einer umfassenden Zahnzusatzversicherung sollten auch funktionsanalytische Maßnahmen enthalten sein. Diese sind entscheidend für die Planung eines künftigen Zahnersatzes, da sie die Position und Bewegung des Kiefergelenks des Patienten erfassen. Weiterhin ist die Übernahme von Kosten für andere private Zahnbehandlungen wie professionelle Zahnreinigungen und Wurzelbehandlungen ein wichtiger Aspekt eines guten Tarifs.

Die Bedeutung einzelner Leistungen einer Zahnzusatzversicherung variiert je nach individuellem Zustand der Zähne des Versicherungsnehmers. Daher ist es wichtig, die persönlichen Bedürfnisse und den Zustand der eigenen Zähne zu berücksichtigen, um den passenden Versicherungsschutz auszuwählen.

Zahnbefund bei Antragstellung

Bei der Beantragung einer Zahnzusatzversicherung ist es üblich, dass Anbieter einen aktuellen Zahnbefund verlangen. Basierend auf diesem Befund kann es vorkommen, dass Anträge abgelehnt werden. Dies geschieht häufig, wenn der Antragsteller eine bestimmte Anzahl fehlender Zähne überschreitet oder viele gefüllte Zähne aufweist, was von einigen Versicherern als Risiko betrachtet wird.

Es ist entscheidend, bei der Antragstellung wahrheitsgetreue Angaben zu machen. Unwahrheiten oder Auslassungen, um einen Ausschluss zu vermeiden, können schwerwiegende Konsequenzen haben. Sollte ein Versicherungsfall eintreten und die Versicherung stellt fest, dass der tatsächliche Zustand der Zähne des Versicherten von den Angaben im Antrag abweicht, kann dies zur Verweigerung der Leistung durch die Versicherung führen. Korrekte und ehrliche Angaben sind daher für einen wirksamen Versicherungsschutz unerlässlich.

Zahnzusatzversicherung Wartezeit

Die meisten Zahnzusatzversicherungen beinhalten eine sogenannte Wartezeit, die in der Regel etwa 8 Monate beträgt. Daher ist es nicht sinnvoll, eine Zahnzusatzversicherung erst abzuschließen, nachdem bereits eine Empfehlung für einen Zahnersatz vom Arzt vorliegt.

Es gibt Versicherer, die auf eine Wartezeit verzichten und sofortigen Versicherungsschutz bieten. Allerdings werden auch diese Anbieter Ansprüche, die kurz nach Vertragsabschluss gestellt werden, genau überprüfen. Die Versicherung kann beim behandelnden Arzt anfragen, wie lange das zugrundeliegende Problem bereits besteht, und gegebenenfalls die Kostenübernahme verweigern.

Angesichts dieser Wartezeiten ist es ratsam, eine Zahnzusatzversicherung frühzeitig abzuschließen. Obwohl man sich für einen Anbieter ohne Wartezeit entscheiden kann, muss man häufig mit einem Tarif rechnen, der geringere Leistungen bietet.

Für umfassenderen Schutz ist es oft besser, eine Zahnzusatzversicherung mit Wartezeit zu wählen, die dafür bessere Leistungen anbietet.

Gesetzliche Regelungen – Kaum Erstattung bei Zahnersatz und Kieferorthopädie

Die Erstattungen für Zahnersatz durch gesetzliche Krankenkassen sind stark eingeschränkt, und die Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen erfolgt nur noch in besonders schweren Fällen, gemäß §29 Abs. 1 SGB V, wenn die Fehlstellung das Kauen, Beißen, Atmen oder Sprechen erheblich beeinträchtigt.

Die Bewilligung solcher Leistungen durch die Krankenkassen ist mittlerweile selten und muss den Kriterien “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich” entsprechen und im Rahmen des Notwendigen liegen. Ohne private Zahnversicherung müssen Patienten die gesamten Behandlungskosten selbst tragen, was insbesondere bei hochwertigem Zahnersatz wie Implantaten sehr teuer werden kann.

In den letzten Jahren haben die gesetzlichen Krankenkassen ihre Leistungen weiter reduziert. Um diese Lücke zu schließen und sich vor hohen Zuzahlungen zu schützen, haben bereits über 16 Millionen Deutsche eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen.

Eine solche Versicherung ist besonders für gesetzlich Versicherte sinnvoll, um sich vor hohen Zahnarztkosten zu schützen, da die Krankenversicherungen lediglich 60% der Kosten für eine einfache Regelversorgung bei medizinisch notwendigen Behandlungen übernehmen. Der Eigenanteil kann bei hochwertigem Zahnersatz mehrere Tausend Euro betragen.

Daher ist eine Zahnzusatzversicherung für alle Altersgruppen empfehlenswert, von Kindern bis zu Senioren. Über 16 Millionen gesetzlich Versicherte haben sich im letzten Jahr für solch eine Versicherung entschieden.

Was genau ist eine Regelversorgung?

Die Regelversorgung im Bereich Zahnbehandlungen bezieht sich auf die Standardleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie umfasst die kostengünstigste, medizinisch sinnvolle Behandlung, die von den Krankenkassen anerkannt wird.

Bei Zahnersatz leisten die Krankenkassen nur einen Festzuschuss, der 60% der Kosten für die Regelversorgung abdeckt. Mit einem gut geführten Bonusheft kann dieser Anteil auf bis zu 75% steigen.

Die verbleibenden Kosten für Zahnersatz müssen gesetzlich Versicherte selbst tragen, sofern sie keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben. Insbesondere bei teurem Zahnersatz, wie Implantaten, können die Kosten schnell 3000 Euro oder mehr betragen.

Leistungen der Krankenkassen

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) für allgemeine Zahnbehandlungen sind in letzter Zeit reduziert worden. So wird beispielsweise durchschnittlich nur noch jede zweite Wurzelbehandlung von der Krankenkasse übernommen. Außerdem ist die Zahl der Füllungen, die der Zahnarzt bei einer Kostenübernahme einbringen darf, auf maximal drei begrenzt worden – früher gab es hier keine Beschränkung. Die Kosten für solche Behandlungen liegen zwischen etwa 500 und 1200 Euro pro Zahn.

Bei Parodontosebehandlungen übernehmen die Krankenkassen die Kosten nur noch, wenn alle Zähne betroffen sind, was in der Praxis selten der Fall ist. Daher müssen Patienten oft die Kosten selbst tragen, da kaum jemand abwartet, bis alle Zähne betroffen sind. Diese Kosten belaufen sich auf rund 300 Euro pro Zahn.

Auch die professionelle Zahnreinigung, die zur Erhaltung eines guten Zahnzustandes wichtig ist, wird nicht mehr von den Krankenkassen übernommen. Die Kosten für eine solche Behandlung betragen durchschnittlich 100 bis 150 Euro. Eine gute Zahnzusatzversicherung deckt diese Kosten ab, in manchen Fällen sogar mehrmals jährlich.

Wartezeit – Ab wann können Leistungen in Anspruch genommen werden

Die Leistungen einer privaten Zahnzusatzversicherung hängen vom jeweiligen Tarif ab. Üblicherweise gibt es eine Wartezeit, nach der erst Leistungen in Anspruch genommen werden können, oft etwa 6 Monate nach Versicherungsbeginn. Für professionelle Zahnreinigungen entfällt diese Wartezeit in den meisten Tarifen.

Es existieren auch Tarife ohne Wartezeit, die sofort nach Vertragsbeginn Leistungen erbringen. Allerdings sind Behandlungen, die bereits vor dem Abschluss des Vertrags empfohlen wurden, in der Regel nicht abgedeckt.

Bei der Höhe der Erstattungen wird oft eine sogenannte Zahnstaffel angewandt, die festlegt, bis zu welchem Betrag Leistungen pro Jahr erstattet werden. In den ersten Jahren des Vertrags sind die Erstattungsbeträge meist limitiert.

Beispiele für Erstattungen der gesetzlichen Krankenkassen:

  • Bei drei fehlenden Zähnen, für die Implantate benötigt werden, belaufen sich die Kosten auf etwa 3.000 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur 618 Euro davon, sodass der Eigenanteil ohne private Zahnversicherung 2.382 Euro beträgt.
  • Bei zwei beschädigten Zähnen, die Inlays benötigen, liegen die Kosten bei ca. 800 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt davon 80 Euro, was einen Eigenanteil von 720 Euro ohne private Zahnversicherung bedeutet.
  • Bei zweimal jährlicher professioneller Zahnreinigung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse keine Kosten. Der Eigenanteil beträgt in diesem Fall ohne Zahnversicherung etwa 200 bis 300 Euro.

Zahnversicherung Beratung und Angebote

Aufgrund der begrenzten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich Zahnbehandlungen ist eine frühzeitige Absicherung durch private Zahnversicherungen ratsam, um sich vor hohen Eigenkosten zu schützen. Insbesondere in jüngeren Jahren sind die Beiträge für solche Versicherungen oft günstiger, und die Investition kann sich allein durch die Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigungen schnell amortisieren.

Angesichts der Vielzahl von Anbietern auf dem Markt ist es wichtig, vor Abschluss einer Zahnversicherung einen sorgfältigen Vergleich durchzuführen. Dabei sollten sowohl die Kosten als auch die angebotenen Leistungen genau betrachtet werden, um den für die persönlichen Bedürfnisse am besten geeigneten Tarif zu finden.

Achten Sie beim Vergleich von Zahnversicherungen auf folgende Fragen

Beim Vergleich von Zahnversicherungen sollten Sie folgende wichtige Aspekte berücksichtigen:

  1. Erstattungsanteil bei Zahnersatz: Prüfen Sie, welcher Prozentsatz der Kosten für Zahnersatz von der Versicherung übernommen wird.
  2. Unterscheidung zwischen Inlays, Onlays und Implantaten: Finden Sie heraus, ob und wie die Versicherung zwischen diesen unterschiedlichen Behandlungsarten differenziert.
  3. Einschränkungen der Zahnversicherungen: Achten Sie auf mögliche Beschränkungen in den Versicherungsbedingungen.
  4. Übernahme von Zahnbehandlungen: Informieren Sie sich, ob und in welchem Umfang reguläre Zahnbehandlungen abgedeckt sind.
  5. Erstattung der professionellen Zahnreinigung: Klären Sie, ob die Kosten für professionelle Zahnreinigungen erstattet werden.
  6. Kieferorthopädische Leistungen: Prüfen Sie, ob und in welchem Ausmaß kieferorthopädische Behandlungen abgesichert sind.
  7. Notwendigkeit eines Heil- und Kostenplans: Informieren Sie sich, ob ein Heil- und Kostenplan für die Erstattung von Behandlungen erforderlich ist.
  8. Art der Kostenübernahme: Finden Sie heraus, ob die Versicherung die Restkosten nach der GKV-Leistung oder den gesamten Rechnungsbetrag übernimmt.
  9. Abdeckung privatzahnärztlicher Behandlungen: Erkundigen Sie sich, ob Leistungen über die Regelversorgung hinaus, wie private zahnärztliche Behandlungen, von den Versicherungen abgedeckt werden.

Diese Punkte geben Ihnen einen umfassenden Überblick und helfen Ihnen, die passende Zahnversicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Kann eine bestehende Zahnversicherung gewechselt werden?

Ja, es ist durchaus möglich, eine bestehende private Zahnzusatzversicherung zu wechseln. Dabei sollten Sie folgende Aspekte beachten:

  1. Kündigungsfrist: Überprüfen Sie die Kündigungsfrist Ihrer aktuellen Zahnzusatzversicherung, die meistens drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres beträgt.
  2. Mindestvertragslaufzeit: Achten Sie darauf, ob Ihre Versicherung eine Mindestvertragslaufzeit von einem oder zwei Jahren hat, da eine Kündigung in der Regel erst nach Ablauf dieser Frist möglich ist.
  3. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen: Sollte Ihre Versicherung die Beiträge erhöhen, haben Sie normalerweise ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall können Sie den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung kündigen.
  4. Nahtloser Übergang: Stellen Sie sicher, dass Sie eine neue Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, bevor Sie Ihre aktuelle Versicherung kündigen, um eine lückenlose Versicherungssicherheit zu gewährleisten.
  5. Alterungsrückstellungen: Überprüfen Sie, ob Ihr aktueller Tarif Alterungsrückstellungen beinhaltet, die bei einem Wechsel des Anbieters verloren gehen könnten. In solchen Fällen könnte ein Wechsel wirtschaftlich nicht vorteilhaft sein.

Es ist wichtig, all diese Faktoren sorgfältig zu prüfen, bevor Sie eine Entscheidung über den Wechsel Ihrer Zahnzusatzversicherung treffen.

 

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