Zahnzusatzversicherung
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Zahnzusatzversicherung – Tarife, Rechner, Vergleich zur privaten Zahnzusatz Versicherung 2023
Was ist eine private Zahnzusatzversicherung?

Zahnzusatzversicherungen sind für die Kostenübernahme bei Zahnbehandlungen gedacht. Zahnbehandlungen gehören heutzutage zu den sehr teuren medizinischen Behandlungen.
Auch wenn die gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt, so ist dieser Anteil leider mittlerweile nur sehr gering und es kommen auf den Patienten im Falle einer aufwändigen Zahnbehandlung oder beim Zahnersatz sehr hohe Kosten zu.
Patienten, die keine regelmäßigen Zahnarztbesuche vorweisen können, müssen noch höhere Kosten selbst tragen, denn sie müssen mit Kürzungen der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse rechnen. Diese Kosten können ein großes Loch in die Haushaltskasse reißen und sind im schlimmsten Fall nur durch einen Kredit bezahlbar. Daher werden mittlerweile schon Kredite in den Zahnarztpraxen angeboten, die zu günstigen Konditionen sowie kurzen Laufzeiten verfügbar sind.
Wer bereits eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat (eine sog. Kranken-Vollversicherung), braucht sich um etwaige Zahnbehandlungs-Kosten keine Sorgen zu machen, da diese in den meisten Tarifen vollständig übernommen werden.
Wer allerdings in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) versichert ist, muss den Großteil der Behandlungskosten für Zahnbehandlungen selbst zahlen. Hier empfiehlt sich der frühzeitige Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Diese übernimmt die sog. Restkosten, die nach der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse übrig bleiben.
Notwendige Zahnbehandlung und nicht notwendige Zahnbehandlung
Viele Kosten im Rahmen der Zahnbehandlung oder des Zahnersatzes werden von den Kassen auch als nicht unbedingt notwendig deklariert, sodass sie diese Kostenübernahme von vornherein ausschließen.
Hierzu gehören zum Beispiel die Anfertigung und das Einsetzen von Kronen und Brücken mit hochwertigen Materialien, das Anfertigen von Inlays und alternative Füllungen zu Amalgam wie zum Beispiel Keramik.
Hochwertige Zahnzusatzversicherung Tarife leisten aber auch in solchen Fällen, also auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Zahnzusatzversicherung Leistungen Material Keramik
Keramische Verblendungen von Brücken und Kronen sind nur für den vorderen, also sichtbaren Bereich vorgesehen, jedoch nicht für Backenzähne. Für einen Patienten, der unter einer Amalgam Unverträglichkeit leidet und daher auf andere Füllungen angewiesen ist, ist dies schlimm, denn diese Zusatzkosten muss er allein aus eigener Tasche bezahlen.
Es sei denn, er hat mit einer privaten Zahnzusatzversicherung vorgesorgt. Je nach Anbieter einer Zahnzusatzversicherung kann man für einen durchschnittlichen Monatsbeitrag zwischen 10 Euro und 20 Euro für mehr Sicherheit sorgen.
Hat man den Kostenvoranschlag des Zahnarztes erst einmal in der Hand, ist es leider zu spät zum Handeln und somit auch zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Denn nachträgliche Kostenübernahmen sind nämlich von vornherein ausgeschlossen.
Deshalb sollte man rechtzeitig an eine Zahnzusatzversicherung denken, denn auch im Hinblick auf die Beitragshöhe ist ein frühes Eintrittsalter von Vorteil. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt zum großen Teil die Kosten für Zahnbehandlungen und auch Zahnersatz wie zum Beispiel die teuren Implantate, die mit einer vierstelligen Summe zu Buche schlagen.
Oft kann der Patient zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse mit einer 100-prozentigen Kostenübernahme rechnen. Das ist allerdings abhängig von dem Tarif des jeweiligen Zahnzusatz Anbieters.
Zahnzusatzversicherung – Verschiedene Tarife mit verschiedenen Beiträgen
Die meisten Anbieter einer privaten Zahnzusatzversicherung bieten mehrere verschiedene Tarife an, die dementsprechend unterschiedliche Leistungen beinhalten. Versicherungsnehmer, die volle Leistungen erhalten wollen, müssen natürlich auch mit entsprechend höheren Beiträgen in der Zahnzusatzversicherung rechnen. So hat zum Beispiel der Zahnzusatz Testsieger der Stiftung Warentest von 2023 mit dem leistungsstärksten Tarif einen Beitrag von knapp 20,- EUR monatlich.
Je nach Geschlecht und Alter können die Zahnzusatz Beitrag somit natürlich auch variieren. Teilweise haben Tarife mit den gleichen Leistungen den doppelten Beitrag im Vergleich zu anderen Anbietern einer Zusatzversicherung. Hier muss jeder Versicherungsnehmer für sich selbst entscheiden, welche Faktoren für ihn schwerpunktmäßig im Vordergrund stehen.
Wer den gesamten Leistungskatalog der Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen möchte, muss natürlich auch entsprechend höhere monatliche Beiträge zahlen.
Zahnzusatzversicherung für Kinder
Auch für Kinder ist bereits eine Zahnzusatzversicherung möglich und oftmals auch sinnvoll. Die Beiträge, die für eine Kinder Zahnzusatzversicherung anfallen, sind verschwindend gering und liegen oft bei nur ein paar Euro monatlich.
Dafür hat man aber die Gewissheit, im Falle einer nötigen Zahnbehandlung oder einer kieferorthopädischen Maßnahme auch die volle Leistung zu bekommen. Auch bei Kindern kann durchaus ein Zahnersatz nötig werden, zum Beispiel, wenn beim Sport oder beim Spielen ein bleibender Zahn ausgeschlagen wird. Besonders wenn diese Zahnlücke sichtbar ist, sollte sie durch ein Implantat geschlossen werden. Aber auch für den gesamten Kiefer ist es gut, keine Lücken zu lassen, selbst wenn diese sich im hinteren Bereich befinden.
Das ist umso wichtiger, wenn der gesamte Kiefer und die Zähne sich noch im Wachstumsstadium befinden. Kosten, die ebenfalls von einer Zahnzusatzversicherung übernommen werden, ist die professionelle Zahnreinigung.
Diese Kosten sind zwar im Vergleich zu anderen Zahnbehandlungen relativ gering (um die 100 EUR) und könnten auch von dem Patienten selbst getragen werden, jedoch werden sicher mehr Patienten diese professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen, wenn sie mit einer Kostenerstattung von ihrer Zahnzusatzversicherung rechnen können. Diese professionelle Zahnreinigung sollte möglichst einmal jährlich durchgeführt werden, denn sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Prophylaxe.
Eine Zahnzusatzversicherung ist trotz aller Vorteile und der relativ niedrigen Beiträge nicht für jeden geeignet und abschließbar. Personen, die sehr viele marode und bereits gefüllte Zähne besitzen, können im schlimmsten Fall damit rechnen, dass sie von der Versicherung abgelehnt werden. Hier muss der Versicherer nämlich mit hohen Kosten für einen bald fälligen Zahnersatz rechnen.
Zahnzusatzversicherung Anbieter
Wenn man eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, sollte man die verschiedenen Anbieter genauer unter die Lupe nehmen und nicht nur auf die Tarife mit den niedrigsten Beiträgen schauen. Auch der jeweils angebotene Tarif und die damit abgesicherten Leistungen sind von großer Bedeutung, denn diese entscheiden am Ende über die Höhe der erstatteten Kosten.
So sollte ein guter Tarif einer Zahnzusatzversicherung folgende Leistungen beinhalten: Den allgemeinen Zahnersatz sowie Implantate. Des Weiteren sollten keramische Verblendungen aller Brücken und Kronen, egal ob hinten oder vorne, mit zu den Leistungen der Zahnzusatzversicherung gehören. Die Kostenerstattung für Inlays sollte selbstverständlich auch dazu gehören.
Zahnzusatzversicherung mit Funktionsanalyse und Wurzelbehandlung
Sogenannte funktionsanalytische Maßnahmen sollten auch in einer Zahnzusatzversicherung mit eingeschlossen sein. Diese sind wichtig für einen später einmal notwendig werdenden Zahnersatz, denn zu diesen Maßnahmen gehört die Erfassung der Position sowie der Bewegung des Kiefergelenks des Patienten. Nicht zuletzt sind auch die Übernahme von anderen privaten Zahnbehandlungen wie die bereits erwähnte professionelle Zahnreinigung sowie Wurzelbehandlungen ein wichtiger Bestandteil eines Tarifs der Zahnzusatzversicherung.
Welche Punkte für den Versicherungsnehmer von Wichtigkeit sind, hängt natürlich auch von dem Zustand seiner Zähne ab.
Zahnbefund bei Antragstellung
Die meisten Zahnzusatzversicherung Anbieter verlangen bei der Antragsstellung einen aktuell gültigen Zahnbefund. In manchen Fällen muss man dann im Vorfeld schon damit rechnen, dass der Antrag abgelehnt wird. Manche Anbieter einer Zahnzusatzversicherung verlangen zum Beispiel eine bestimmte Höchstzahl fehlender Zähne oder betrachten viele gefüllte Zähne als Risiko.
Wenn man hier allerdings keine wahrheitsgemäßen Angaben macht, nur um dem Ausschluss vorzubeugen, bekommt man spätestens im Versicherungsfall die Quittung. Tritt ein solcher Versicherungsfall ein und die Versicherung erfährt dann erst von dem tatsächlichen Zustand der Zähne des Versicherungsnehmers, wird sie wahrscheinlich die Leistung verweigern.
Zahnzusatzversicherung Wartezeit
Die meisten Anbieter einer Zahnzusatzversicherung haben in ihrem Vertrag eine sog. Wartezeit eingebaut. Diese Wartezeit beträgt in der Regel 8 Monate. Es hilft also nichts, erst dann eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, wenn man vom Arzt bereits eine Empfehlung für den Zahnersatz bekommen hat.
Es gibt zwar auch Versicherer, die auf Wartezeiten verzichten und sofort vollen Versicherungsschutz anbieten, jedoch werden auch diese eine Forderung des Versicherungsnehmers kurz nach Vertragsabschluss genau prüfen. Die Zahnzusatzversicherung ist berechtigt, beim behandelnden Arzt nachzufragen, wie lange das Problem schon bestanden hat und gegebenenfalls von einer Kostenübernahme absehen.
Aufgrund der Wartezeiten ist es auch wichtig, eine Zahnzusatzversicherung frühzeitig abzuschließen. Man kann zwar auf einen Anbieter ohne Wartezeit wählen, jedoch muss man hier in der Regel ganz allgemein mit einem leistungsschwächeren Tarif, sprich weniger Leistungen rechnen.
Wer Wert auf umfassenden Schutz legt, entscheidet sich lieber für eine Zahnzusatzversicherung, die zwar eine Wartezeit beinhaltet, aber dafür auch wesentlich bessere Leistungen zu bieten hat.
Gesetzliche Regelungen – Kaum Erstattung bei Zahnersatz und Kieferorthopädie
Neben stark eingeschränkten Erstattungen bei Zahnersatz tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung nur noch in sehr schwierigen Fällen. Laut §29 Abs. 1 SGB V nur noch dann, “wenn die Kiefer- oder Zahnfehlstellung das Kauen, Beißen, Atmen oder Sprechen erheblich beeinflusst”.
Sofern eine Leistung bewilligt wird (was in der Praxis mittlerweile sehr selten der Fall ist), muss diese außerdem noch “ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und sich im Rahmen des Notwendigen bewegen“. Ist dies nicht der Fall und verfügt der Patient dann über keine private Zahnversicherung, so muss er die gesamten Behandlungskosten komplett selbst tragen.
Insbesondere wenn Zähne ersetzt werden müssen, wird es oft richtig teuer. Hochwertiger Zahnersatz (z.B. Implantate) kostet schnell mehrere Tausend Euro. Gleichzeitig haben die Krankenkassen ihre Leistungen in den vergangenen Jahren deutlich reduziert.
Um diese Leistungslücke zu schließen und sich im Fall der Fälle vor hohen Zuzahlungen zu schützen, hatten letztes Jahr bereits über 16 Millionen Deutsche eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen.
Eine Zahnzusatzversicherung ist für gesetzlich versicherte Personen sinnvoll, die sich vor hohen Zahnarztrechnungen schützen möchten. Denn Krankenversicherungen zahlen bei medizinisch notwendigen Behandlungen lediglich 60% für eine einfache Regelversorgung. Insbesondere für hochwertigen Zahnersatz kann der Eigenanteil bei mehreren Tausend Euro liegen.
Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich daher für jegliche Altersgruppen – von Kindern und Jugendlichen bis hin zu Senioren. Letztes Jahr haben daher über 16 Millionen gesetzlich Versicherte für eine private Zahnzusatzversicherung entschieden.
Was genau ist eine Regelversorgung?
Unter der Regelversorgung versteht man bei Zahnbehandlungen die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies ist in der Regel die kostengünstigste Versorgung, die medizinisch sinnvoll ist und von den gesetzlichen Krankenkassen akzeptiert.
Bei Zahnersatz zahlen die Krankenkassen lediglich einen Festzuschuss. Dieser Zuschuss deckt 60% der Kosten für eine Regelversorgung. Bei einem ordentlich geführten Bonusheft steigt der Anteil auf bis zu 75% der Regelversorgung.
Die restlichen Kosten müssen gesetzlich Versicherte selbst zahlen, wenn sie keine Zahnzusatzversicherung haben. Bei teurem Zahnersatz, wie beispielsweise einem Implantat, können dabei schnell Kosten von 3000 Euro oder mehr anfallen.
Leistungen der Krankenkassen
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen für gewöhnliche Zahnbehandlungen wurden ebenfalls reduziert. So wird beispielsweise nur noch im Durchschnitt jede zweite Wurzelbehandlung übernommen. Bei einer Kostenübernahme darf der Zahnarzt nur noch maximal 3 Füllungen einbringen. Früher war die Anzahl unbegrenzt. Die Kosten hierfür betragen zwischen 500,- EUR und 1200,- EUR pro Zahn.
Bei der Parodontose Behandlung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten nur noch dann, wenn alle Zähne von Parodontose betroffen sind. Dieser medizinische Irrwitz trägt folglich dazu bei, dass Patienten in den meisten Fällen auf den Kosten sitzen bleiben, da kaum jemand warten möchte, bis alle Zähne von Parodontose betroffen sind. Kostenfaktor hierbei ist ca. 300,- EUR pro Zahn.
Die professionelle Zahnreinigung, die notwendig ist, um die Zähne möglichst lange in einem guten und gepflegten Zustand zu erhalten, wird ebenfalls nicht mehr von den Kassen übernommen. Eine vollständige professionelle Zahnreinigung kostet im Durchschnitt 100,- bis 150,- EUR pro Behandlung. Dies wird von einer guten Zahnzusatzversicherung übernommen; teilweise sogar mehrmals pro Jahr.
Wartezeit – Ab wann können Leistungen in Anspruch genommen werden
Ab wann Zahnversicherungen leisten, hängt vom jeweiligen Tarif ab. In der Regel leistet eine private Zahnzusatzversicherung erst nach einer Wartezeit. Das bedeutet, dass die Leistungen erst nach einer bestimmten Frist in Anspruch genommen werden können – bspw. 6 Monate nach Versicherungsbeginn. Für eine professionelle Zahnreinigung entfällt die Wartezeit bei fast allen Tarifen.
Es gibt zudem viele Zahnzusatz Tarife ohne Wartezeit, die sofort ab Versicherungsbeginn leisten. Allerdings sind auch hier Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss angeraten waren, meist vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Für die Höhe der Erstattungen gilt zudem in der Regel eine sog. Zahnstaffel. Die Zahnstaffel legt fest, bis zu welcher Höhe Leistungen pro Jahr erstattet werden. In den ersten Vertragsjahren sind die Erstattungen meist begrenzt.
Beispiele für Erstattungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Befund: 3 fehlende Zähne, Implantate notwendig
- Sind z.B. 3 fehlende Zähne zu ersetzen so, kostet ein höherwertiger Zahnersatz ca. 3.000,- EUR. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen davon nur 618,- EUR.
Ihr Eigenanteil ohne private Zahnversicherungen beträgt somit 2382,- EUR.
- Sind z.B. 3 fehlende Zähne zu ersetzen so, kostet ein höherwertiger Zahnersatz ca. 3.000,- EUR. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen davon nur 618,- EUR.
- Befund: 2 beschädigte Zähne, Inlays notwendig
- 2 Inlays kosten ca. 800,- EUR. Davon zahlt die gesetzliche Krankenkasse 80,- EUR.
Ihr verbleibender Eigenanteil ohne private Zahnversicherungen beträgt somit 720,- EUR.
- 2 Inlays kosten ca. 800,- EUR. Davon zahlt die gesetzliche Krankenkasse 80,- EUR.
- Zahnpflege
- Nehmen Sie 2 Mal jährlich die professionelle Zahnreinigung in Anspruch, übernimmt die gesetzliche Kasse hiervon keine Kosten mehr.
Ihr Eigenanteil in diesem Fall beträgt ohne Zahnversicherungen ca. 200,- bis 300,- EUR.
- Nehmen Sie 2 Mal jährlich die professionelle Zahnreinigung in Anspruch, übernimmt die gesetzliche Kasse hiervon keine Kosten mehr.
Zahnversicherung Beratung und Angebote
Angesichts dieser Regelungen empfiehlt sich eine frühzeitige Absicherung mit privaten Zahnversicherungen, um sich vor hohen Selbstkosten im zahnärztlichen Bereich zu schützen. Private Zahnversicherungen sind in jungen Jahren sehr günstig und zahlen sich oftmals bereits schon durch die Inanspruchnahme der professionellen Zahnreinigung aus.
Da es aber viele Zahnversicherung Anbieter gibt, sollte vor dem Abschluss ein genauer Vergleich erfolgen.
Achten Sie beim Vergleich von Zahnversicherungen auf folgende Fragen:
- Wieviel Prozent wird beim Zahnersatz übernommen?
- Wird zwischen Inlays, Onlays und Implantaten unterschieden?
- Welche Einschränkungen gelten jeweils für die Zahnversicherungen?
- Wird die Zahnbehandlung im Rahmen der Zahnversicherungen übernommen?
- Wird die professionelle Zahnreinigung erstattet?
- Wird Kieferorthopädie erstattet?
- Ist in den jeweiligen Zahnversicherungen ein Heil- und Kostenplan für die Erstattung erforderlich?
- Bezieht sich die Kostenübernahme auf die Restkosten oder den Rechnungsbetrag?
- Werden die Kosten von den Zahnversicherungen nur im Rahmen der Regelversorgung übernommen oder auch bei privatzahnärztlicher Behandlung?
Kann eine bestehende Zahnversicherung gewechselt werden?
Ja, Ihre private bestehende Zahnzusatzversicherung können Sie wechseln. Bei einem Wechsel müssen Sie die Kündigungsfrist Ihrer bisherigen Zahnversicherung beachten, diese liegt meistens bei 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Zahnversicherungen haben meistens eine Mindestvertragslaufzeit von 1 oder 2 Jahren, so dass erst nach Ablauf dieser Frist die bestehende Zahnversicherung gekündigt werden kann.
Zudem haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, falls Ihre Zahnversicherung die Beiträge erhöht. Nach der Ankündigung einer Beitragserhöhung haben Sie 4 Wochen Zeit, den Vertrag zu kündigen.
Aber Vorsicht: Kündigen Sie Ihre Zahnversicherung erst, wenn Sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben, damit Sie ohne Unterbrechung versichert sind.
Prüfen Sie außerdem, ob Sie einen Tarif nach Art der Lebensversicherung mit stabilen Beiträgen im Alter abgeschlossen haben. Angesparte Alterungsrückstellungen würden Sie bei einem Anbieter-Wechsel verlieren. Daher lohnt sich ein Wechsel des Anbieters hier teilweise nicht.
Die größten privaten Krankenversicherungen in Deutschland
Die größten PKV-Anbieter in Deutschland, die auch Tarife für eine Zahnversicherung anbieten:
- Debeka
- Axa
- DKV (Deutsche Krankenversicherung)
- Signal Iduna (konsolidiert aus Signal Iduna Krankenversicherung und Deutscher Ring Krankenversicherung)
- Allianz PKV
- HUK Coburg Krankenversicherung
- Continentale Krankenversicherung
- BBKK / Bayerische Beamtenkrankenkasse
- Central Krankenversicherung
- Barmenia
- Versicherungskammer Bayern
- Hallesche
- Hanse Merkur
- Gothaer
- Generali Krankenversicherung
- DBV
- LKH (Landeskrankenhilfe)
- SDK (Süddeutsche Krankenversicherung)
- UKV / Union Krankenversicherung
- Inter Krankenversicherung
- Universa
- Münchener Verein
- R+V
- Ergo
- Ergo Direkt
- ARAG
- LVM Krankenversicherung
- DFV / Deutsche Familienversicherung
- Alte Oldenburger
- Nürnberger
- Württembergische Krankenversicherung
- PAX-Familienfürsorge
- Mannheimer Krankenversicherung
- Envivas Krankenversicherung
- DEVK
- Provinzial
- Concordia
- Mecklenburgische
- Würzburger
- Deutsche Ärzteversicherung
- Vigo Krankenversicherung
- VRK (Versicherer im Raum der Kirchen)
- ottonova Krankenversicherung
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