Zahnzusatzversicherung Wechsel 2024
Wann sollte man seine Zahnzusatzversicherung wechseln?
Wann ist ein Zahnzusatzversicherung Wechsel sinnvoll? Es gibt nicht nur viele verschiedene Anbieter von Zahnzusatzversicherungen, sondern auch viele Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern und auch zwischen den verschiedenen Zahnzusatz-Tarifen.
Auch preislich unterscheiden sich die verschiedenen Angebote oft erheblich. Daher gibt es mehrere Gründe, eine bereits bestehende Zahnzusatzversicherung zu wechseln. Wann lohnt sich ein Tarifwechsel?
Der Wechsel einer Zahnzusatzversicherung lohnt sich dann, wenn der neue Tarif bessere Leistungen und ggf. einen geringeren Beitrag hat.
Auch weniger Einschränkungen können einen Vertragswechsel interessant machen (bspw. wenn die Summenbegrenzung höher ist oder die Zahnstaffel mehr Spielraum bietet oder ggf. erst gar nicht vorhanden ist).
Bei den angebotenen Zahnversicherung-Tarifen gibt es sowohl hinsichtlich Kosten wie auch Leistungen mitunter große Unterschiede. Vor dem Abschluss einer Zahnversicherung gilt es daher, genau zu überlegen und zu vergleichen, welche Leistungen in der Zahnversicherung enthalten sein sollen.
Wichtig bei einem beabsichtigten Vertragswechsel ist die Frage, ob derzeit oder in naher Zukunft Behandlungen anstehen bzw. vom Zahnarzt angeraten wurden. Im Idealfall sollten alle Zähne im gesunden Zustand sein und keinerlei Behandlungen oder Maßnahmen geplant oder am Laufen sein. Ist dies der Fall, steht dem Wechsel der Zahnzusatzversicherung nichts im Wege.
Wichtig bei einem Vergleich von Zahnzusatzversicherungen ist, sich zunächst einen Überblick über die aktuellen Tarife für Zahnzusatzversicherungen zu verschaffen, um dann den jeweiligen Tarife auszuwählen, der den eigenen Anforderungen entspricht und bei dem auch die zu zahlenden Beiträge angemessen sind.
Beachten Sie die Wartezeiten bei der Zahnzusatzversicherung
Bei einem Wechsel müssen die Wartezeiten beachtet werden. Dafür sind in der Regel 8 Monate für jegliche Behandlungen vorgesehen, außer bei unfallbedingten Behandlungen. Sollte Ihr Zahnarzt eine Zahnbehandlung angeraten haben, fallen diese Behandlungen nicht in den neuen Versicherungsschutz.
Aus diesem Grund empfehlen wir, dass Sie erst nach dieser bevorstehenden Behandlung den Versicherungstarif wechseln
Mindestvertragsdauer der Zahnzusatzversicherung
Zu beachten bei einem Vertragswechsel ist außerdem die Mindestversicherungsdauer, also die Mindest-Vertragslaufzeit, denn diese sagt aus, wann der bestehende Vertrag überhaupt gekündigt werden kann. Diese Mindestvertragslaufzeit ist abhängig von der Versicherungsgesellschaft und dem jeweiligen Zahnzusatz Tarif. In der Regel beträgt die Mindestvertragsdauer 1 oder 2 Jahre. Bei älteren Verträgen kann diese auch bis zu 3 Jahre betragen.
Außerordentliches Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung der Zahnzusatzversicherung
Sollte die bestehende Zahnzusatzversicherung von einer Beitragserhöhung betroffen sein, muss sich der Versicherte allerdings nicht mehr an die Mindestvertragslaufzeit halten, denn in einem solchen Fall hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Die bestehende Zahnzusatzversicherung kann dann innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung (zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Beitragserhöhung) gekündigt werden.
Zahnzusatzversicherung Service – Wir helfen Ihnen bei einem Vertragswechsel
Wir vergleichen für Sie mehr als 40 Anbieter für Ihre Zahnzusatzversicherung und unterstützen Sie bei einem anstehenden Wechsel. Auf Wunsch organisieren wir alles und erledigen den “Papierkram” für Sie. Bei der Wahl der neuen Zahnzusatzversicherung gilt es, eine leistungsstarke und zugleich günstige Zahnzusatzversicherung zu finden, die zu Ihren Anforderungen passt.
Auf Wunsch vergleichen wir für Sie alle aktuellen Zahnzusatzversicherung Angebote und ermitteln dabei die für Sie besten und günstigsten Tarife. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und senden uns eine unverbindliche und kostenlose Anfrage.
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