Kieferorthopädie Zahnzusatzversicherung 2024 | KFO & KIG Stufen

Kieferorthopädie mit KIG Stufen

Kieferorthopädie Zahnzusatzversicherung
Kieferorthopädie Zahnzusatzversicherung

Kieferorthopädische Behandlungen (gemeinhin abgekürzt mit KFO) sind oftmals sehr teuer. Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zahlt in der Regel nur für Kinder und Jugendliche mit starken Zahnfehlstellungen.

Eine Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischen Leistungen für Zahnspangen, Brackets etc. kann hohe Kosten vermeiden. Zahnzusatzversicherungen mit Kieferorthopädie Leistungen sind nicht nur für Kinder sinnvoll, sondern können in manchen Fällen auch für Erwachsene sehr wichtig sein.

Denn kieferorthopädische Behandlungen können schnell einige tausend Euro kosten. Je nach Dauer und Aufwand der Behandlung und nach verwendetem Material sind 7.000 Euro und mehr keine Seltenheit.

Bei leichten Unregelmäßigkeiten des Kiefers oder der Zähne müssen Patienten die Kosten in der Regel selbst zahlen. Erwachsene müssen in den meisten Fällen auch selbst zahlen. Sollte bei Kindern eine erhebliche Fehlstellung vorliegen, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten zum Großteil.

Dennoch müssen die Eltern oft auch dann noch einige Tausend Euro selbst zahlen. Bspw. für eine aufwändigere Behandlungsform oder für teurere Materialien. Eine private Zahnzusatzversicherung übernimmt einen großen Teil dieser Kosten.

Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung muss aber berücksichtigt werden: der Versicherungsschutz entfällt, wenn bereits bei Vertragsschluss eine behandlungsbedürftige Zahnfehlstellung feststeht.

Rein kosmetische Behandlungen werden allerdings nicht übernommen.

KIG Einstufungen im Rahmen der Zahnzusatzversicherung bei Kieferorthopädie

Die Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) bezeichnet ein befundbezogenes Einteilungsschema zur Einstufung eines Behandlungsbedarfs für kieferorthopädische Behandlungen bzw. Maßnahmen.

Das KIG Schema wurde 2002 eingeführt, so dass der Arzt anhand der Einstufung des Befundes in diese Gruppen feststellen kann, ob der Versicherte Anspruch auf Leistung bei seiner GKV (gesetzliche Krankenkasse) hat.

Die KIG Einstufung erfolgt in 5 Behandlungsgrade, wobei die gesetzlichen Krankenkassen die Leistungen für Behandlungen der Grade 3 bis 5 übernehmen. Die Kosten für die Grade 1 und 2 werden von den Kassen nicht übernommen und müssen selbst privat getragen werden.

Kieferorthopädie KIG 1

KIG Grad 1 bezeichnet die leichten Zahnfehlstellungen, deren Behandlung auch aus ästhetischen Gründen wünschenswert sein kann. Die Kosten hierfür werden jedoch von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.

Kieferorthopädie KIG 2

KIG Grad 2 bezeichnet Zahnfehlstellungen mit geringer Ausprägung, die nicht nur aus ästhetischen, sondern auch aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich machen. Auch diese Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Kieferorthopädie KIG 3

KIG Grad 3 bezeichnet ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich machen. Die anfallenden Kosten werden (zumindest teilweise) in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Kieferorthopädie KIG 4

KIG Grad 4 bezeichnet stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen dringend eine Behandlung erforderlich machen. Auch hier werden die anfallenden medizinischen Kosten (zumindest teilweise) von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Kieferorthopädie KIG Grad 5

KIG Grad 5 bezeichnet extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen unbedingt eine Behandlung erforderlich machen. Auch diese Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen (zumindest teilweise) getragen.

Diese Seite bewerten?

Durchschnittliche Bewertung 4.1 / 5. Anzahl Bewertungen: 24

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.