Zahnversicherung kündigen | Wechsel in 2024
Kündigung der privaten Zahnversicherung
Eine Zahnversicherung besitzt in der Regel keine allzu lange Laufzeit. Die meisten Zahnversicherungen laufen nach dem Abschluss ein oder zwei Jahre. Gekündigt werden kann der Vertrag immer mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende. Wichtig ist dabei immer der rechtzeitige Eingang beim Versicherer. Um diesen jederzeit nachweisen zu können, sollte das Kündigungsschreiben deshalb immer per Einschreiben mit Rückschein zur Versicherung gesendet werden. Sofern keine Kündigung erfolgt, wird der Vertrag der Zahnversicherung immer um ein weiteres Jahr verlängert.
Im Falle einer Beitragserhöhung kann die Zahnversicherung auch per außerordentlicher Kündigung beendet werden. Hierfür gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen ab Kenntnisnahme der Beitragserhöhung.
Dabei ist ebenfalls der rechtzeitige Eingang der Kündigung entscheidend. Wichtig ist zudem, eine eigenhändige Unterschrift sowie die Angabe des Datums im Kündigungsschreiben.
Zahnversicherung Wechsel
Sollten Sie zum Schluss kommen, dass Ihre Zahnversicherung zu teuer ist bzw. teurer geworden ist oder die Leistungen Ihnen nicht mehr ausreichen, können Sie Ihre Zahnversicherung wechseln. Ein Wechsel der Zahnversicherung ist zumeist in wenigen Schritten erledigt.
Ist der passende Tarif gefunden, sollte darauf geachtet werden, dass alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Hat der neue Versicherer den Vertrag angenommen, kann die bestehende Zahnversicherung unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist gekündigt werden.
Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht. Dabei sollte bedacht werden, dass beim neuen Versicherer wieder eine Wartezeit von zumeist 8 Monaten gilt. In dieser Zeit werden nur aufgrund eines Unfalls erforderliche Behandlungen übernommen. Für den Fall, dass bei derselben Versicherung ein Tarifwechsel vorgenommen wird, entfällt die Wartezeit.
Manche Versicherungsgesellschaften rechnen aber auch die Vorversicherungszeit an, so dass in Fällen, in welchen Sie bereits eine Zahnversicherung bei einem anderen Anbieter hatten, die Wartezeit entfällt.
Unser Service für Sie: Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und einer sehr großen Anzahl von Zahnversicherung Verträgen in unserem Kundenbestand können wir sehr gut abschätzen, welcher Zahnstatus welche Konsequenzen bei einer Antragstellung hat, ob der Antrag also mit Zuschlag oder Ausschluss angenommen oder unter Umständen abgelehnt würde.
Schicken Sie uns einfach eine entsprechende Anfrage mit Hilfe unseres Kontaktformulars. Gerne können wir Ihnen beim Vergleich der Private Krankenversicherung behilflich sein. Senden Sie uns dafür einfach eine unverbindliche Anfrage.
Wir fordern für Sie bei allen Versicherern entsprechende Zahnversicherung Angebote ein und vergleichen diese im Detail, um auf diese Weise das für Sie passende Angebot zu ermitteln.
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