VGH Zahnzusatzversicherung: Zahnbehandlung 90, Zahnersatz 50, Zahnersatz 30 und Dental plus 50 im Vergleich 2026

Die VGH Versicherungen – eine starke Gemeinschaft der öffentlichen Versicherer in Niedersachsen und Bremen – bieten gesetzlich Versicherten ein klar strukturiertes Baukastensystem für die Zahnzusatzversicherung.

Das Portfolio besteht aus den drei Einzeltarifen Zahnbehandlung 90 (ZB90), Zahnersatz 50 (ZE50) und Zahnersatz 30 (ZE30), die je nach individuellem Bedarf einzeln oder als leistungsstarke Kombination Dental plus 50 (ZB90 + ZE50) abgeschlossen werden können. Die Tarife sind mit Altersrückstellungen kalkuliert – die Beiträge bleiben im Alter stabil.

Besonders hervorzuheben: Der Tarif Zahnbehandlung 90 verzichtet nach Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit auf eine Zahnstaffel und erstattet die vollen Leistungen ohne zeitliche Begrenzung. Für Kieferorthopädie gilt eine Erstattung von 90 % für Kinder und Jugendliche – unabhängig von der KIG-Einstufung.

VGH Zahnzusatzversicherung – Angebot anfordern

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🏆 Auszeichnungen & Fakten: Finanztest 02/2026: Dental plus 50 mit Note 2,1 („Gut“) · Altersrückstellungen für stabile Beiträge · Wartezeit 6 Monate (Zahnbehandlung) / 8 Monate (Zahnersatz) · ZB90 ohne Zahnstaffel · KFO für Kinder 90 % bis 1.500 € · PZR 50 €/Jahr · Kombinationstarif Dental plus 50 mit Rundumschutz

✓ Dental plus 50 – Premium-Kombination

  • 50 % Zahnersatz – Implantate, Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays
  • 90 % Zahnbehandlung – Füllungen, Wurzel, Parodontose, PZR
  • KFO für Kinder 90 % – max. 1.500 € (alle KIG-Stufen)
  • Keine Zahnstaffel im ZB90 – volle Leistung nach Wartezeit
  • Finanztest Note 2,1 – „Gut“ (02/2026)

⚙️ Zahnbehandlung 90 (ZB90) – Behandlungstarif

  • 90 % Zahnbehandlung – Füllungen, Wurzel, Parodontose
  • PZR 50 €/Jahr – 100 % Erstattung
  • KFO für Kinder 90 % – max. 1.500 €
  • Keine Zahnstaffel – nach Wartezeit unbegrenzt
  • Beitrag ab 13,12 €/Monat (für 43-Jährige)

🔹 Zahnersatz 50 (ZE50) – solider Schutz

  • 50 % Zahnersatz – inkl. Implantate, Kronen, Brücken
  • PZR 50 €/Jahr – 100 % Erstattung
  • KFO für Kinder 50 % – max. 1.500 €
  • Zahnstaffel in ersten 4 Jahren – ansteigend
  • Beitrag ab 25,55 €/Monat (für 43-Jährige)
💡 Beitragsbeispiele für Erwachsene (Stand 2026, Tarife mit Altersrückstellungen)
Zahnbehandlung 90, 43 J. 13,12 €/Monat 90 % Behandlung + KFO
Zahnersatz 50, 43 J. 25,55 €/Monat 50 % Zahnersatz
Dental plus 50, 43 J. 38,67 €/Monat Kombination ZB90 + ZE50
⭐ Beitragsbeispiele lt. VGH Produktseite und Maklerunterlagen Stand 2026 · Individuelle Berechnung erforderlich
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✔ Kostenlose Tarifanalyse · Altersrückstellungen für stabile Beiträge · ZB90 ohne Zahnstaffel · KFO für Kinder 90 % · PZR 50 €/Jahr · Kombinationstarif Dental plus 50

Die Tarifkombination Dental plus 50 der VGH wurde von Finanztest im Februar 2026 mit der Note 2,1 („Gut“) bewertet. Die VGH gehört zur Provinzial-Gruppe, einem der größten öffentlichen Versicherer Deutschlands, und steht für regionale Verbundenheit und finanzielle Solidität.

Das Besondere an den VGH Zahnzusatzversicherungen: Das Baukastensystem ermöglicht die freie Kombination der Einzeltarife – Versicherte zahlen nur für die Leistungen, die sie tatsächlich benötigen. Alle Tarife sind mit Altersrückstellungen kalkuliert – der Beitrag bleibt im Alter stabil und steigt nicht alle 10 Jahre an. Die Wartezeit beträgt 6 Monate für Zahnbehandlungen und 8 Monate für Zahnersatz – entfällt bei Unfall. Der Tarif Zahnbehandlung 90 verzichtet auf eine Zahnstaffel – nach Ablauf der Wartezeit stehen die vollen Leistungen uneingeschränkt zur Verfügung. Die Kieferorthopädie für Kinder wird unabhängig von der KIG-Einstufung erstattet – auch bei leichten Fehlstellungen, die von der GKV nicht bezuschusst werden. Die VGH bietet eine Innovationsgarantie: Auch künftige Behandlungsmethoden sind automatisch mitversichert.

Das Baukastensystem der VGH – ZB90, ZE50 und ZE30 flexibel kombinierbar

Die VGH verfolgt bei ihrer Zahnzusatzversicherung ein konsequentes Baukastenprinzip. Versicherte können aus drei Einzeltarifen wählen und diese bedarfsgerecht kombinieren. So entstehen individuelle Pakete, die exakt auf den persönlichen Bedarf zugeschnitten sind.

Die drei Einzeltarife im Überblick:

  • Zahnbehandlung 90 (ZB90): Deckt Zahnbehandlungen, Prophylaxe und Kieferorthopädie ab. Erstattet 90 % der Restkosten für Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen. PZR mit 50 € pro Jahr. KFO für Kinder bis 1.500 € (90 %). Keine Zahnstaffel. Wartezeit 6 Monate.
  • Zahnersatz 50 (ZE50): Erstattet 50 % der Kosten für Zahnersatz – inklusive Implantate, Kronen, Brücken, Prothesen und Inlays. PZR mit 50 € pro Jahr. KFO für Kinder 50 % bis 1.500 €. Zahnstaffel in den ersten vier Jahren (ansteigend). Wartezeit 8 Monate.
  • Zahnersatz 30 (ZE30): Erstattet 30 % der Kosten für Zahnersatz. Implantate max. 2.000 € pro Jahr. PZR mit 50 € pro Jahr. KFO für Kinder 30 % bis 1.000 €. Zahnstaffel in den ersten vier Jahren (ansteigend). Wartezeit 8 Monate.

Kombinationsmöglichkeiten:

  • ZB90 + ZE50 (Dental plus 50): Die beliebteste Kombination – vereint 90 % Zahnbehandlung mit 50 % Zahnersatz. Bietet umfassenden Rundumschutz.
  • ZB90 + ZE30 (Dental plus 30): Günstigere Alternative mit 90 % Zahnbehandlung und 30 % Zahnersatz.
  • Einzeltarife: Wer nur Zahnbehandlungen oder nur Zahnersatz absichern möchte, kann die Tarife auch einzeln abschließen.

Alle Tarife sind mit Altersrückstellungen kalkuliert. Der Beitrag ist von Anfang an so bemessen, dass er im Alter nicht ansteigt. Dies macht die VGH besonders für langfristig planende Versicherte attraktiv.

Der Tarif Zahnbehandlung 90 (ZB90) – 90 % Erstattung ohne Zahnstaffel

Der Tarif Zahnbehandlung 90 (ZB90) ist der Behandlungstarif der VGH und ein Alleinstellungsmerkmal am Markt. Er verzichtet – nach Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit – vollständig auf eine Zahnstaffel und erstattet die vollen Leistungen ohne zeitliche Begrenzung.

Leistungen im Bereich Zahnbehandlung: Der ZB90 erstattet 90 % des Restkostenanteils für allgemeine zahnärztliche Leistungen, Wurzelbehandlungen und parodontologische Behandlungen. Die Erstattung erfolgt auch ohne Vorleistung der GKV. Kunststofffüllungen werden zu 90 % erstattet.

Prophylaxe: Die professionelle Zahnreinigung wird mit 50 € pro Kalenderjahr zu 100 % erstattet.

Kieferorthopädie: Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr werden 90 % der KFO-Kosten bis maximal 1.500 € erstattet – unabhängig von der KIG-Einstufung. Hochwertige Materialien wie Keramik-Brackets oder unsichtbare Schienen (Invisalign) sind erstattungsfähig.

Wartezeit und Zahnstaffel: Die Wartezeit beträgt 6 Monate (entfällt bei Unfall). Nach Ablauf der Wartezeit besteht keine Zahnstaffel – die vollen Leistungen stehen uneingeschränkt zur Verfügung. Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber Wettbewerbern, die auch Zahnbehandlungen in den ersten Jahren staffeln.

Der Tarif Zahnersatz 50 (ZE50) – 50 % Erstattung für Zahnersatz

Der Tarif Zahnersatz 50 (ZE50) ist der mittlere Zahnersatztarif der VGH und bietet eine solide Absicherung mit 50 % Erstattung.

Leistungen im Bereich Zahnersatz: Der ZE50 erstattet 50 % der Kosten für Zahnersatz – inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Versichert sind Implantate, Knochenaufbaumaßnahmen, Kronen, Brücken, Prothesen und Inlays. Auch funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen (FAL/FT) sind abgedeckt. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der GOZ (3,5-facher Satz).

Prophylaxe: Die professionelle Zahnreinigung wird mit 50 € pro Kalenderjahr zu 100 % erstattet.

Kieferorthopädie: Für Kinder bis 18 Jahre werden 50 % der KFO-Kosten bis maximal 1.500 € erstattet – unabhängig von der KIG-Einstufung.

Wartezeit und Zahnstaffel: Die Wartezeit beträgt 8 Monate (entfällt bei Unfall). In den ersten vier Versicherungsjahren gilt eine Zahnstaffel: 500 € im 1. Jahr, 750 € im 2. Jahr, 1.500 € im 3. Jahr und 2.000 € im 4. Jahr. Ab dem 5. Jahr unbegrenzt.

Der Tarif Zahnersatz 30 (ZE30) – günstiger Einstieg mit 30 % Erstattung

Der Tarif Zahnersatz 30 (ZE30) ist der preisgünstigste Zahnersatztarif der VGH. Er bietet eine Basisabsicherung mit 30 % Erstattung.

Leistungen im Bereich Zahnersatz: Der ZE30 erstattet 30 % der Kosten für Zahnersatz – inklusive Implantate (max. 2.000 € pro Jahr), Kronen, Brücken, Prothesen und Inlays. Die Erstattung erfolgt inklusive GKV-Vorleistung.

Prophylaxe: Die professionelle Zahnreinigung wird mit 50 € pro Kalenderjahr zu 100 % erstattet.

Kieferorthopädie: Für Kinder bis 18 Jahre werden 30 % der KFO-Kosten bis maximal 1.000 € erstattet.

Wartezeit und Zahnstaffel: Die Wartezeit beträgt 8 Monate (entfällt bei Unfall). Zahnstaffel: 500 € im 1. Jahr, 750 € im 2. Jahr, 1.500 € im 3. Jahr und 2.000 € im 4. Jahr. Ab dem 5. Jahr unbegrenzt.

Vollständige Leistungsübersicht: VGH Zahnbehandlung 90, Zahnersatz 50, Zahnersatz 30 und Dental plus 50 im Detail (Stand 2026)

LeistungsbereichZB90
Zahnbehandlung
ZE50
Zahnersatz 50
ZE30
Zahnersatz 30
Dental plus 50
ZB90 + ZE50
ZAHNERSATZ & IMPLANTATE
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen)nicht enthalten50 %30 %50 %
Implantate (inkl. Knochenaufbau)nicht enthalten50 %30 % (max. 2.000 €/Jahr)50 %
Inlays / Onlaysnicht enthalten50 %30 %50 %
Funktionsdiagnostik / -therapienicht enthaltenenthaltenenthalten
ZAHNBEHANDLUNG & PROPHYLAXE
Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzel, Parodontose)90 % (Restkosten)nicht enthaltennicht enthalten90 % (Restkosten)
Professionelle Zahnreinigung (PZR)50 € pro Kalenderjahr (100 % Erstattung)50 € pro Kalenderjahr (100 % Erstattung)
Aufbissbehelfe / Knirscherschienen90 %nicht enthalten90 %
Bleaching / Narkose / Hypnosenicht enthalten
KIEFERORTHOPÄDIE FÜR KINDER (bis 18 Jahre)
KIG 1–2 (leichte Fehlstellungen, GKV leistet nicht)90 % – max. 1.500 €50 % – max. 1.500 €30 % – max. 1.000 €90 % – max. 1.500 €
KIG 3–5 (mittel bis extrem, GKV leistet)90 % – max. 1.500 €50 % – max. 1.500 €30 % – max. 1.000 €90 % – max. 1.500 €
Invisalign / Lingualtechnik / Keramik-BracketsJa, erstattungsfähig
ZAHNSTAFFEL (Erstattungshöchstbeträge kumuliert für Zahnersatz)
1. Versicherungsjahr500 €500 €
2. Versicherungsjahr750 €750 €
3. Versicherungsjahr1.500 €1.500 €
4. Versicherungsjahr2.000 €2.000 €
Ab dem 5. VersicherungsjahrUnbegrenzt
WEITERE LEISTUNGEN & KONDITIONEN
Wartezeiten6 Monate8 Monate6/8 Monate
BonusheftabhängigkeitKeine – Erstattung unabhängig vom Bonusheft
Kalkulationmit Altersrückstellungen (Beitrag bleibt stabil)
GOZ-Erstattungbis 3,5-facher Satz
GeltungsbereichDeutschland
Mindestvertragslaufzeit / Kündigung2 Jahre, danach mit 3-Monats-Frist zum Jahresende
Finanztest (02/2026)2,1 („Gut“)

Die Zahnstaffel der VGH – ansteigende Höchstbeträge in den ersten vier Jahren

Die VGH wendet bei den Zahnersatztarifen ZE50 und ZE30 eine Zahnstaffel an: In den ersten vier Versicherungsjahren gelten Höchstbeträge für die Erstattung, danach entfällt jede Begrenzung. Der Tarif Zahnbehandlung 90 verzichtet – nach Ablauf der Wartezeit – vollständig auf eine Zahnstaffel.

Die Staffelbeträge für ZE50 und ZE30 sind identisch: 500 € im ersten Versicherungsjahr, 750 € im zweiten Jahr, 1.500 € im dritten Jahr und 2.000 € im vierten Jahr. Ab dem fünften Versicherungsjahr besteht unbegrenzter Versicherungsschutz.

Wichtig: Die Zahnstaffel gilt nur für Zahnersatz. Zahnbehandlungen und Prophylaxe werden nicht auf die Staffel angerechnet. Bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Staffel sofort.

💡 Rechenbeispiel für einen 43-jährigen Angestellten in der Kombination Dental plus 50:
Monatsbeitrag: ca. 38,67 € (mit Altersrückstellungen) · Jährliche Kosten: ca. 464 €
Erstattungsbeispiel Implantat mit Krone (Gesamtkosten ca. 3.000 €, GKV-Zuschuss ca. 400 €):
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung: ca. 2.600 € · Mit Dental plus 50 (50 % Erstattung): VGH übernimmt 50 % von 3.000 € = 1.500 € · Eigenanteil reduziert sich auf ca. 1.100 €
Hinzu kommt die Zahnbehandlungserstattung von 90 % (z. B. für Füllungen oder Wurzelbehandlungen) und die PZR-Erstattung von 50 € pro Jahr. Dank Altersrückstellungen bleibt der Beitrag auch im Alter stabil.

Kieferorthopädie für Kinder bei der VGH – Erstattung unabhängig von der KIG-Einstufung

Die VGH Zahnzusatzversicherung bietet in allen Tarifen eine Absicherung kieferorthopädischer Behandlungen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Die VGH erstattet Leistungen unabhängig von der KIG-Einstufung – auch für leichte Zahnfehlstellungen der KIG-Klassen 1 und 2, die von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht bezuschusst werden.

Was bedeuten die KIG-Stufen 1–5?

Die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) dienen der Einstufung des Schweregrades von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Behandlungskosten nur für Fehlstellungen ab KIG 3 (mittelschwere Ausprägung) und dies auch nur für die Regelversorgung. Leichte Fehlstellungen (KIG 1–2) gelten als ästhetische Korrekturen und werden nicht bezuschusst.

  • KIG 1 – leichte Fehlstellung: geringfügiger Überbiss, gering ausgeprägter offener oder tiefer Biss, leichter Engstand der Zähne. GKV leistet nicht.
  • KIG 2 – gering ausgeprägt: frontaler Kreuzbiss, Engstand der Schneidezähne mit Abweichungen von 1–3 mm, Platzmangel bis 3 mm. GKV leistet nicht.
  • KIG 3 – mittelstark ausgeprägt: beidseitiger Kreuzbiss der Seitenzähne, Zahnengstand mit Abweichungen von 3–5 mm, Platzmangel von mehr als 3 mm. GKV leistet.
  • KIG 4 – starke Ausprägung: Zahnunterzahl (Nichtanlage), Durchbruchstörungen, starke Bisslagen, ausgeprägter offener Biss. GKV leistet.
  • KIG 5 – extrem stark ausgeprägt: Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Verlagerungen der Zähne, angeborener offener Biss. GKV leistet.

Erstattung der VGH nach Tarif (unabhängig von der KIG-Stufe)

TarifErstattungssatzMaximalbetrag
Zahnbehandlung 90 (ZB90)90 %1.500 €
Zahnersatz 50 (ZE50)50 %1.500 €
Zahnersatz 30 (ZE30)30 %1.000 €
Dental plus 50 (ZB90 + ZE50)90 %1.500 €

Für Eltern bedeutet dies: Mit dem Tarif Zahnbehandlung 90 (bzw. Dental plus 50) sind auch rein ästhetische Zahnkorrekturen (KIG 1–2) zu 90 % bis maximal 1.500 € versichert. Hochwertige Materialien wie Keramik-Brackets, unsichtbare Schienen (Invisalign) oder die Lingualtechnik sind ebenfalls erstattungsfähig.

💡 Beispiel: Kieferorthopädische Behandlung für ein 12-jähriges Kind mit KIG 2:
Gesamtkosten der Zahnspange (Invisalign): ca. 3.500 € · GKV-Zuschuss: 0 € (da KIG 2) · Eigenanteil ohne Zusatzversicherung: 3.500 €
Mit VGH Zahnbehandlung 90: 90 % Erstattung bis max. 1.500 € · VGH übernimmt 1.500 € · Verbleibender Eigenanteil: 2.000 €
Mit VGH Zahnersatz 50: 50 % Erstattung bis max. 1.500 € · VGH übernimmt 1.500 € · Verbleibender Eigenanteil: 2.000 €
Die VGH reduziert die finanzielle Belastung – bei einer Behandlung, die von der GKV gar nicht bezuschusst wird.

Beitragsbeispiele für die VGH Zahnzusatzversicherung (Stand 2026)

Die folgende Tabelle zeigt die Monatsbeiträge für die VGH-Tarife für verschiedene Altersgruppen. Alle Tarife sind mit Altersrückstellungen kalkuliert – der Beitrag bleibt im Alter stabil und steigt nicht alle 10 Jahre an.

TarifAltersgruppeMonatsbeitrag ca.Hinweis
Zahnbehandlung 90 (ZB90)43 Jahre13,12 €90 % Behandlung, KFO 1.500 €
Zahnbehandlung 90 (ZB90)55 Jahreca. 15–18 €Beitrag bleibt dank AR stabil
Zahnersatz 50 (ZE50)43 Jahre25,55 €50 % Zahnersatz, PZR 50 €/Jahr
Zahnersatz 30 (ZE30)43 Jahre6,76 €Günstigster Einstiegstarif
Dental plus 50 (ZB90 + ZE50)43 Jahre38,67 €Kombination, Finanztest 2,1
Dental plus 30 (ZB90 + ZE30)43 Jahre19,88 €Günstige Kombination

Alle Beitragsangaben sind offizielle Werte der VGH (Stand 2026). Die Tarife sind mit Altersrückstellungen kalkuliert – der Beitrag bleibt im Alter stabil. Individuelle Abweichungen möglich. Für ein verbindliches Angebot ist eine persönliche Berechnung erforderlich.

Beispiele aus der Praxis – verschiedene Personengruppen mit VGH Zahnzusatz

Berufseinsteiger mit gesunden Zähnen: Laura S., 26, Architektin. Laura hat kerngesunde Zähne und geht einmal jährlich zur professionellen Zahnreinigung. Sie möchte sich gegen zukünftige Zahnbehandlungskosten absichern. Sie entscheidet sich für den Zahnbehandlung 90 (ZB90) der VGH für ca. 13 € monatlich. Die VGH erstattet ihr 90 % für Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen sowie die PZR mit 50 € pro Jahr. Nach 6 Monaten Wartezeit steht ihr die volle Leistung ohne Staffel zur Verfügung.

Familie mit zwei Kindern in kieferorthopädischer Behandlung: Familie Yilmaz mit Elif (10) und Emre (14). Bei Elif wurde KIG 2 diagnostiziert, bei Emre KIG 4. Beide benötigen eine Zahnspange. Die Eltern schließen für beide Kinder den Zahnbehandlung 90 (ZB90) der VGH ab (Beitrag je ca. 13 € monatlich). Die VGH erstattet für beide Kinder 90 % der KFO-Kosten bis 1.500 € – bei Elif für die gesamte Behandlung (GKV zahlt nichts), bei Emre zusätzlich zur GKV-Vorleistung. Die Eltern selbst wählen die Kombination Dental plus 50 (je ca. 39 €) für den umfassenden Zahnersatzschutz.

Selbstständiger mit Implantat-Bedarf: Markus F., 48, Steuerberater. Markus plant zwei Implantate mit Kronen (Gesamtkosten 5.000 €, GKV-Zuschuss 800 €). Er schließt die Kombination Dental plus 50 der VGH ab (ca. 39 € monatlich). Die VGH erstattet 50 % der Implantatkosten – Markus zahlt 2.500 € Eigenanteil. Die Staffel von 2.000 € in den ersten vier Jahren deckt einen Teil der Behandlung ab. Dank Altersrückstellungen bleibt der Beitrag auch im Alter stabil.

Preisbewusster Einsteiger: Werner K., 55, Handwerksmeister. Werner möchte eine kostengünstige Basisabsicherung für Zahnersatz. Er entscheidet sich für den Zahnersatz 30 (ZE30) der VGH für ca. 7 € monatlich. Die VGH erstattet ihm 30 % für Zahnersatz und bezuschusst die PZR mit 50 € pro Jahr. Der Beitrag bleibt dank Altersrückstellungen auch im Alter stabil.

Häufige Fragen zur VGH Zahnzusatzversicherung Zahnbehandlung 90, Zahnersatz 50, Zahnersatz 30 und Dental plus 50 2026

Was kostet die VGH Zahnzusatzversicherung Dental plus 50 im Monat?

Der Monatsbeitrag für die Kombination Dental plus 50 der VGH (ZB90 + ZE50) liegt für einen 43-Jährigen bei 38,67 €. Der Tarif ist mit Altersrückstellungen kalkuliert – der Beitrag bleibt im Alter stabil. Enthalten sind 50 % Zahnersatz, 90 % Zahnbehandlung, PZR 50 € pro Jahr sowie KFO für Kinder 90 % bis 1.500 €. Finanztest bewertete die Kombination mit der Note 2,1 („Gut“).

Welche Leistungen bietet die VGH Zahnzusatzversicherung Zahnbehandlung 90?

Der Tarif Zahnbehandlung 90 (ZB90) der VGH erstattet 90 % des Restkostenanteils für Zahnbehandlungen (Füllungen, Wurzel, Parodontose), PZR mit 50 € pro Jahr sowie 90 % KFO für Kinder bis 1.500 € (alle KIG-Stufen). Nach 6 Monaten Wartezeit gilt keine Zahnstaffel – die vollen Leistungen stehen uneingeschränkt zur Verfügung. Zahnersatz ist nicht enthalten.

Gibt es bei der VGH Zahnzusatzversicherung eine Wartezeit?

Ja, bei den VGH-Tarifen gelten gestaffelte Wartezeiten: Für den Tarif Zahnbehandlung 90 beträgt die Wartezeit 6 Monate. Für die Tarife Zahnersatz 50 und Zahnersatz 30 beträgt die Wartezeit 8 Monate. Bei unfallbedingten Behandlungen entfällt die Wartezeit in allen Tarifen.

Wie funktioniert die Zahnstaffel bei der VGH Zahnzusatzversicherung Zahnersatz 50?

Die Zahnstaffel im Zahnersatz 50 der VGH begrenzt die Erstattung in den ersten vier Versicherungsjahren: Im ersten Jahr maximal 500 €, im zweiten Jahr maximal 750 €, im dritten Jahr maximal 1.500 € und im vierten Jahr maximal 2.000 €. Ab dem fünften Jahr entfällt jede Begrenzung. Der Tarif Zahnbehandlung 90 hat keine Zahnstaffel.

Übernimmt die VGH Zahnzusatzversicherung auch Kieferorthopädie bei KIG 1–2?

Ja, alle VGH Zahnzusatztarife erstatten kieferorthopädische Behandlungen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre unabhängig von der KIG-Einstufung – auch bei leichten Zahnfehlstellungen der KIG-Klassen 1 und 2. Die Erstattung beträgt 90 % (ZB90), 50 % (ZE50) bzw. 30 % (ZE30) bis maximal 1.500 € (ZB90/ZE50) bzw. 1.000 € (ZE30).

Kann ich die VGH Zahnzusatzversicherung auch mit fehlenden Zähnen abschließen?

Die VGH erhebt Gesundheitsfragen beim Abschluss. Fehlende Zähne müssen angegeben werden und können zu Risikozuschlägen oder Ablehnung führen. Eine pauschale Mitversicherung fehlender Zähne wie bei einigen Wettbewerbern gibt es nicht. Es empfiehlt sich eine persönliche Anfrage.

Was ist der Unterschied zwischen VGH Zahnbehandlung 90, Zahnersatz 50 und Zahnersatz 30?

Die drei VGH-Tarife sind klar getrennt: Zahnbehandlung 90 (ZB90) deckt Zahnbehandlungen, Prophylaxe und KFO ab – kein Zahnersatz. Zahnersatz 50 (ZE50) und Zahnersatz 30 (ZE30) decken Zahnersatz ab – keine Zahnbehandlungen. Die Erstattungssätze unterscheiden sich: ZB90 90 %, ZE50 50 %, ZE30 30 %. Alle Tarife können flexibel kombiniert werden.

Wie hoch ist die Erstattung für Implantate bei der VGH Zahnersatz 50?

Im Tarif Zahnersatz 50 (ZE50) der VGH werden 50 % der Kosten für Implantate (inkl. Knochenaufbau) erstattet. Bei einem Implantat mit Krone (Gesamtkosten ca. 2.500 €, GKV-Zuschuss ca. 300 €) übernimmt die VGH 50 % von 2.500 € = 1.250 €. Der Eigenanteil reduziert sich auf 1.250 €. Die Erstattung unterliegt der Zahnstaffel.

Ist die VGH Zahnzusatzversicherung von Stiftung Warentest getestet?

Ja, die Kombination Dental plus 50 der VGH wurde von Finanztest im Februar 2026 mit der Note 2,1 („Gut“) bewertet. Die Einzeltarife ZB90, ZE50 und ZE30 wurden in den letzten Jahren nicht separat getestet. Die VGH gehört zur Provinzial-Gruppe und ist ein etablierter Anbieter.

Bietet die VGH Zahnzusatzversicherung auch Leistungen im Ausland?

Die VGH Zahnzusatzversicherungen gelten grundsätzlich nur in Deutschland. Für zahnärztliche Behandlungen im Ausland besteht kein Versicherungsschutz. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten wird empfohlen, eine separate Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.

Was bedeutet die Kalkulation mit Altersrückstellungen bei der VGH?

Alle VGH Zahnzusatzversicherungen sind mit Altersrückstellungen kalkuliert. Das bedeutet: Der Beitrag ist von Anfang an so bemessen, dass er im Alter nicht ansteigt. Im Gegensatz zu Tarifen nach Art der Schadenversicherung gibt es keine „vorprogrammierten“ Beitragserhöhungen alle 10 Jahre. Dies macht die VGH besonders für langfristig planende Versicherte attraktiv.

VGH Zahnbehandlung 90, Zahnersatz 50, Zahnersatz 30 oder Dental plus 50 – welcher Tarif passt zu Ihrer Situation?

Reiner Behandlungstarif mit 90 % Erstattung, solider Zahnersatzschutz mit 50 %, günstiger Einstieg mit 30 % oder die Premium-Kombination Dental plus 50 mit Rundumschutz? Lassen Sie sich jetzt individuell beraten – mit Altersrückstellungen für stabile Beiträge.

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